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   LG Hamburg, 13.07.2017 - 319 O 75/17   

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https://dejure.org/2017,60589
LG Hamburg, 13.07.2017 - 319 O 75/17 (https://dejure.org/2017,60589)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.2017 - 319 O 75/17 (https://dejure.org/2017,60589)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 319 O 75/17 (https://dejure.org/2017,60589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 7 StVG, §823 BGB
    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Darlegungslast des Geschädigten bei Vorschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus LG Hamburg, 13.07.2017 - 319 O 75/17
    Die Klägerin kann selbst kompatible Schäden, d.h. solche, die an sich durch die Kollision mit dem gegnerischen Fahrzeug entstanden sein können, nicht ersetzt verlangen, solange es möglich ist, dass sie auch bereits durch einen der Vorschäden verursacht worden sein können (vgl. OLG Köln, VersR 99, 865).
  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

    Auszug aus LG Hamburg, 13.07.2017 - 319 O 75/17
    Das Risiko des Fehlschlagens der Kostenermittlung muss der Schädiger aber nur solange tragen, als den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft (OLG Köln DAR 2012, 638).
  • OLG Hamburg, 29.08.2013 - 14 U 57/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für ordnungsgemäße

    Auszug aus LG Hamburg, 13.07.2017 - 319 O 75/17
    Demnach hätte die Klägerin substantiiert darzulegen und zu beweisen, dass, von wem und auf welchem Wege die Vorschäden sach- und fachgerecht behoben worden sind (st. Rspr. HansOLG, Urteil vom 29.8.2013, 14 U 57/13 zit. nach juris).
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